13.01.2022, 19:52

Die aktuellen Coronaregeln für unseren Sportbetrieb

Der Zugang zur Sportschule sowie die Teilnahme am Sportbetrieb ist möglich für:

• Personen, die geimpft sind,
• Personen, die als genesen gelten,
• Kinder, die unter 14 Jahre alt sind
• minderjährige Schülerinnen und Schüler (14 – 17 Jahre), sofern sie regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen

und zusätzlich einen Testnachweis vorweisen können



Keinen zusätzlichen Testnachweis müssen folgende Personen vorlegen, da sie lt. Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung von den Testerfordernissen ausgenommen sind:


• Kinder bis zum sechsten Geburtstag
• Schülerinnen und Schüler*, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen
• noch nicht eingeschulte Kinder
• geboosterte Personen

 

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